1. Erfüllungsort
1.1 Erfüllungsort ist das Einzelhandelsgeschäft des Händlers.
media@home VELDE Inh. Clemens Hoch
Geschäftsführer Clemens Hoch
Habsburgerstraße 125
79104 Freiburg
T 0761 / 25264
2. Preisänderungsvorbehalt
2.1 Liegen zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem der vertragsgemäßen Lieferung mehr als 4 Monate, so ist der Händler berechtigt, aufgrund von Veränderungen, die nach Vertragsschluss eingetreten sind, und die dem Händler bei Vertragsschluss noch nicht bekannt waren, den vereinbarten Preis im selben Verhältnis zu verändern, in dem sich der tatsächliche Einkaufspreis des Händlers gegenüber dem Preis erhöht, den der Händler im Zeitpunkt des Vertragsschlusses hätte aufwenden müssen.
2.2 Übersteigt die Preiserhöhung den Anstieg des vom Statistischen Bundesamt
veröffentlichten Verbraucherpreisindex für Deutschland im selben Zeitraum, so
steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht
erlischt, wenn es nicht innerhalb von 2 Wochen ab Bekanntgabe der Preiserhöhung ausgeübt wird.
3. Gewährleistung
3.1 Ist der Kunde Verbraucher, so beträgt die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Geräte – mit Ausnahme von Schadenersatzansprüchen des Kunden – 1 Jahr, für Neuware 2 Jahre.
3.2 Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen und handelt er in dieser Eigenschaft, so gilt folgende Regelung: Mängel an neuen Waren sind unverzüglich zu rügen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in diesen Fällen ein Jahr. Für gebrauchte Gegenstände wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
3.3 Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen und tritt der Kunde deshalb vom Vertrag
zurück, haben beide Seiten die gezogenen Nutzungen herauszugeben. Dabei hat
der Käufer, wenn er die gekaufte Sachen benutzt hat, für diese Nutzung Wertersatz zu leisten (§ 346 BGB). Um diesen Betrag vermindert sich der vom Händler zurückzuerstattende Kaufpreis.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Der verkaufte Gegenstand bleibt im Eigentum des Händlers bis zur Erfüllung
sämtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen den Kunden zustehenden Ansprüche.
Während dieser Zeit darf der Gegenstand weder veräußert noch verschenkt
noch verliehen werden.
4.2 Von einer Pfändung, Zerstörung, Beschädigung oder einem Diebstahl ist der
Händler unverzüglich zu unterrichten.
4.3 Der Kunde tritt schon jetzt etwaige Ansprüche gegen einen Schädiger oder
eine Versicherung auf Ersatz wegen Zerstörung, Beschädigung o.ä. an den Händler ab. Der Händler nimmt die Abtretung an. Mit der vollständigen Erfüllung aller Ansprüche des Händlers aus diesem Vertrag gehen die abgetretenen Ansprüche wieder auf den Kunden über.
4.4 Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet, alle
erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten fachmännisch durchführen zu lassen, sowie den Kaufgegenstand ordnungsgemäß und sorgfältig zu verwahren und zu behandeln.
5. Schadenersatz und Haftung des Händlers
5.1 Tritt der Händler vom Vertrag zurück, weil der Kunde trotz Setzung einer
Frist von mindestens 7 Werktagen die Ware nicht abgenommen hat, schuldet
der Kunde 20 % des Kaufpreises (ohne Umsatzsteuer) als pauschalierten Schadenersatz, ohne dass es eines besonderen Nachweises bedarf. Dem Kunden
steht jedoch das Recht zu nachzuweisen, dass dem Händler gar kein oder nur
ein geringerer Schaden entstanden ist.
5.2 Beide Seiten haben das Recht nachzuweisen, dass im Einzelfall kein oder ein
niedrigerer bzw. ein höherer Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden ist.
5.3 Die Haftung des Händlers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Personenschäden, ferner nicht für solche Schäden, die aus der Verletzung von Rechten resultieren, die dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten).
6. Datensicherung
6.1 Wird (insbesondere im Rahmen von Gewährleistungs- oder Reparaturarbeiten an Computern) dem Händler ein Datenträger überlassen, oder wird dem Händler der Zugriff hierauf gestattet, so hat der Kunde zuvor eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass vorhandene Daten gesichert werden, so dass diese im Falle eines Datenverlustes wieder aufgespielt werden können.
6.2 Die Datensicherung ist im Hinblick auf mögliche Datenverluste auch nach
Beendigung der Arbeiten für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist
aufrecht zu erhalten.
7. Reparaturen
7.1 Wird ein mit dem Kunden vereinbarter Reparaturtermin von diesem nicht
eingehalten, so hat der Kunde dadurch entstehende Kosten und Aufwendungen
in angemessenem Umfang zu erstatten.
7.2 Die Aushändigung des reparierten Gegenstandes erfolgt regelmäßig nur
gegen Vorlage der Auftragsbestätigung oder eines sonstigen Abholscheines.
Muss – etwa wegen Verlustes eines solchen Berechtigungsscheins – die Abholberechtigung anderweitig nachgewiesen werden, so ist der Händler in geeigneter Weise dagegen abzusichern, dass er später unter Vorlage des Berechtigungsscheines durch einen Dritten erneut in Anspruch genommen wird.
7.3 Wird der reparierte Gegenstand nicht innerhalb von 2 Wochen nach dem
vereinbarten Abholtermin oder nach einer Abholungsaufforderung durch den
Händler abgeholt, so wird die Abholung beim Kunden angemahnt. Erfolgt sodann die Abholung nicht innerhalb einer weiteren Woche nach Zugang der Mahnung, so haftet der Händler danach für Beschädigung oder Verlust nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.4 Die Gewährleistungsfrist bei Reparaturen beträgt ein Jahr.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Wird der Vertrag schriftlich geschlossen, so bedürfen Abweichungen oder
Zusätze gegenüber dem schriftlichen Vertragstext, die während der Vertragsverhandlungen oder bis zum Vertragsschluss getroffen werden oder getroffen worden sein sollen, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Nach Vertragsschluss getroffene Individualvereinbarungen werden hiervon nicht berührt.
8.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Geltung.
8.3 Daten des Kunden darf der Händler in gesetzlich zulässigem Umfang speichern und nutzen. Dieser Hinweis gilt als Benachrichtigung im Sinne von § 33 Bundesdatenschutzgesetz.
8.4 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
ein öffentlich rechtliches Sondervermögen und handelt er in dieser Eigenschaft,
so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Händlers. Dasselbe gilt dann, wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt, oder wenn bei Klageerhebung sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort unbekannt ist.